Viele Schweizer KMU verzichten im Rahmen eines Opting-out auf die eingeschränkte Revision. Ein solcher Verzicht ist zwar rechtlich möglich, aber nicht in jeder Unternehmenssituation die beste Lösung. Besonders bei Wachstum, externer Finanzierung, einer geplanten Nachfolge oder mehreren Beteiligten kann eine freiwillige Revision zusätzliche Sicherheit schaffen und das Vertrauen in die Finanzzahlen stärken.
Dieser Beitrag zeigt, in welchen Situationen eine freiwillige Revision sinnvoll ist, auch wenn keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.
Was bedeutet Opting-out?
Gesellschaften, die grundsätzlich der eingeschränkten Revision unterliegen, können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig auf eine Revisionsstelle verzichten. Dieses sogenannte Opting-out ist möglich, wenn das Unternehmen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen beschäftigt und sämtliche Aktionärinnen und Aktionäre beziehungsweise Gesellschafterinnen und Gesellschafter zustimmen.
Seit dem 1. Januar 2025 kann ein Opting-out nur noch für künftige Geschäftsjahre erklärt werden. Die Anmeldung beim Handelsregister muss vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahres erfolgen.
Die Revision ist bei kleineren Gesellschaften zur Ausnahme geworden
Das Opting-out hat den Schweizer Revisionsmarkt stark verändert. Gemäss einer Auswertung von Handelsregisterdaten durch Daniel Bättig, publiziert im Expert Focus 2025/12, verfügten Ende September 2025 nur noch rund 13 Prozent der Schweizer Kapitalgesellschaften über eine Revisionsstelle. Seit der Einführung des Opting-out im Jahr 2008 sank die Zahl der Revisionsstellenmandate von rund 171’000 auf knapp 71’000.
Besonders ausgeprägt ist diese Entwicklung bei den GmbHs: Nur rund 3 Prozent verfügten über eine Revisionsstelle. Bei den Aktiengesellschaften lag der Anteil mit rund 26 Prozent deutlich höher. Auch bei Neugründungen zeigt sich der Trend: In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 verzichteten 99 Prozent der neu gegründeten GmbHs und 93 Prozent der neu gegründeten Aktiengesellschaften auf die Wahl einer Revisionsstelle.
Die Revision ist bei kleineren Gesellschaften damit zur Ausnahme geworden. Ihre geringe Verbreitung sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob ein Verzicht auch für das einzelne Unternehmen die beste Lösung ist.
Eine Revision schafft Vertrauen in die Finanzzahlen
Die Jahresrechnung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie bildet eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerschaft, den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung sowie externe Anspruchsgruppen. Insbesondere bei Finanzierungen, Nachfolgeregelungen, Unternehmensbewertungen oder Ausschreibungen ist es entscheidend, dass sich die Beteiligten auf die Finanzzahlen verlassen können.
Eine freiwillige Revision stärkt dieses Vertrauen. Sie zeigt, dass die Jahresrechnung unabhängig geprüft wurde und sich das Unternehmen bewusst einer externen Beurteilung stellt. Dies kann besonders dann von Vorteil sein, wenn ein Unternehmen auf Banken, Investoren, neue Kapitalgebende oder strategische Partner angewiesen ist.
Dieser Vertrauensaspekt lässt sich empirisch einordnen: Heiko Bergmann und Michael Schreiner analysierten in einer von EXPERTsuisse beim KMU-HSG in Auftrag gegebenen Untersuchung auf Basis anonymisierter Daten des Schweizerischen Verbands Creditreform den Zusammenhang zwischen Opting-out, Bonität und Konkursrisiko (Expert Focus 2020/9, S. 586). Die Ergebnisse zeigen einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen einem Opting-out und einer höheren Wahrscheinlichkeit schlechter Bonität. Daraus lässt sich zwar kein abschliessender Kausalzusammenhang ableiten. Die Untersuchung deutet jedoch darauf hin, dass Unternehmen mit einer Revisionsstelle tendenziell über eine höhere finanzielle Solidität verfügen.
Ein unabhängiger Blick macht Risiken frühzeitig sichtbar
Gerade bei kleinen und mittelgrossen Unternehmen sind Organisation und Finanzprozesse häufig schlank ausgestaltet. Das ist effizient, kann jedoch dazu führen, dass Schwachstellen lange unentdeckt bleiben – etwa in der Liquiditätsplanung, im Controlling, im Debitorenmanagement oder bei der Dokumentation wichtiger Geschäftsvorfälle.
Beatrice Meyer und Adriano Guanci zeigen in ihrem Beitrag «Konkurse vermeiden – Beiträge der Revisionsstelle», publiziert im Expert Focus 2023/2, dass Revisionsstellen bei unternehmensintern beeinflussbaren Konkursursachen einen präventiven Beitrag leisten können. Die von ihnen ausgewerteten Interviews mit Konkursämtern, Bankenvertretern und Wirtschaftsprüfenden deuten darauf hin, dass Unternehmen ohne Revisionsstelle häufiger über weniger professionelle oder unzureichende Buchhaltungsstrukturen verfügen. Bei Unternehmen mit Revisionsstelle wird in finanziell schwierigen Situationen zudem tendenziell früher gehandelt.
Eine Revisionsstelle kann einen Konkurs nicht verhindern. Die Verantwortung für die finanzielle Stabilität bleibt beim Unternehmen und seinen Führungsorganen. Eine Revision kann jedoch dazu beitragen, Finanzierungslücken, unzureichendes Controlling, Schwächen im Debitorenmanagement oder Betrugsrisiken früher sichtbar zu machen und anzusprechen. Bestehen Zweifel an der Fortführungsfähigkeit, muss sich das Unternehmen vertieft mit seinen Budgets, der Liquiditätsplanung und den finanziellen Zukunftsaussichten auseinandersetzen.
Darin liegt ein wesentlicher Nutzen einer freiwilligen Revision: Sie ersetzt die Führungsverantwortung nicht, schafft aber regelmässig Anlass, Zahlen und Risiken durch eine unabhängige Stelle hinterfragen zu lassen. So können kritische Entwicklungen früher erkannt und geeignete Massnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.
Ein freiwilliger Prüfungsprozess professionalisiert das Unternehmen
Viele Unternehmen führen erst dann eine Revision durch, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Unternehmerisch kann es jedoch sinnvoll sein, schon früher damit zu beginnen. Mit dem Wachstum eines Unternehmens nimmt meist auch die Komplexität zu – etwa durch mehr Mitarbeitende, grössere Projekte, internationale Geschäftsbeziehungen, höhere Lagerbestände, zusätzliche Debitoren oder neue Finanzierungen.
Eine freiwillige Revision kann helfen, diese Entwicklung strukturiert zu begleiten. Im Rahmen der Prüfung werden die Jahresrechnung und wesentliche Abschlusspositionen regelmässig unabhängig beurteilt. Dadurch können beispielsweise Unklarheiten bei Abgrenzungen, Bewertungsfragen oder in der Dokumentation sichtbar werden. Der wiederkehrende Prüfungsprozess kann dazu beitragen, Fehlerquellen zu reduzieren und die Finanzprozesse schrittweise weiterzuentwickeln.
Für den Verwaltungsrat ist dies besonders relevant. Er trägt die Verantwortung für die Oberleitung der Gesellschaft, die Ausgestaltung des Rechnungswesens und die finanzielle Überwachung. Eine Revisionsstelle kann diese Verantwortung nicht übernehmen, dem Verwaltungsrat aber zusätzliche Sicherheit und eine unabhängige fachliche Einschätzung geben.
Mehrwert einer Revision bei Finanzierung, Nachfolge und mehreren Beteiligten
Eine freiwillige Revision ist besonders sinnvoll, wenn die Jahresrechnung nicht nur intern genutzt wird. Banken, Investoren, potenzielle Käufer oder Personen im Rahmen einer Nachfolgelösung sind auf verlässliche Finanzinformationen angewiesen. Eine unabhängige Prüfung schafft zusätzliche Transparenz und erleichtert ihnen die Beurteilung des Unternehmens.
Besonders deutlich zeigt sich dieser Nutzen bei einer Unternehmensnachfolge oder einem Verkauf. Kann ein Unternehmen über mehrere Jahre geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen, stärkt dies das Vertrauen und reduziert mögliche Unsicherheiten im Rahmen der Due Diligence. Fehlt eine externe Prüfung, müssen Käufer oder Investoren die Finanzinformationen häufig mit zusätzlichem Aufwand plausibilisieren und aufbereiten.
Auch bei Gesellschaften mit mehreren Aktionärinnen und Aktionären beziehungsweise Gesellschafterinnen und Gesellschaftern kann eine freiwillige Revision sinnvoll sein. Sind nicht alle Beteiligten operativ tätig, schafft die unabhängige Prüfung eine gemeinsame Informationsgrundlage und stärkt das Vertrauen untereinander.
Fazit: Die Revision ist kein Selbstzweck
Eine freiwillige Revision ist nicht für jedes Unternehmen notwendig. Bei sehr kleinen, überschaubaren und vollständig inhabergeführten Gesellschaften kann ein Opting-out durchaus die passende Lösung sein. Der Entscheid sollte jedoch nicht allein von den Kosten abhängen.
Entscheidend ist vielmehr, welche Bedeutung verlässliche und unabhängig geprüfte Finanzinformationen für das Unternehmen haben. Je stärker ein Unternehmen wächst, je mehr externe Anspruchsgruppen auf verlässliche Finanzinformationen angewiesen sind und je komplexer die finanziellen Verhältnisse werden, desto eher kann eine freiwillige Revision einen Mehrwert schaffen. Sie stärkt das Vertrauen in die Finanzzahlen, unterstützt die frühzeitige Erkennung von Risiken und kann das Unternehmen auf eine Finanzierung, Nachfolge oder weiteres Wachstum vorbereiten.
Für KMU stellt sich daher nicht nur die Frage, ob sie auf eine Revision verzichten dürfen. Ebenso wichtig ist die Frage, welchen Nutzen eine unabhängige Prüfung für die nächste Entwicklungsphase des Unternehmens bieten kann.
Autor
Severin Zünti
Audit
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Baar
Redaktioneller Hinweis: Bei der Erstellung dieses Beitrags hat der Autor auch KI-gestützte Hilfsmittel verwendet.
Quellen
Daniel Bättig, «Zahlen und Fakten zum Schweizer Revisionsmarkt – Ein Überblick», Expert Focus 2025/12, S. 502–507;
Heiko Bergmann / Michael Schreiner, «Auswirkungen eines Opting-out», Expert Focus 2020/9, S. 586;
Beatrice Meyer / Adriano Guanci, «Konkurse vermeiden – Beiträge der Revisionsstelle», Expert Focus 2023/2, S. 10–14.