Hintergrund: OECD Pillar 2
Die OECD/G20 Initiative zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sieht im Rahmen von Pillar 2 eine globale Mindesteuer von 15% für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als EUR 750 Mio. vor. Über 140 Staaten haben sich zur Umsetzung bekannt.
In der Schweiz ist die Mindeststeuerverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Der Schweizer Ergänzungssteuer unterliegen inländische Geschäftseinheiten von betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen. Darunter fallen auch Schweizer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften in der Schweiz.
Umsetzung in der Schweiz: Nationale und internationale Ergänzungssteuer
Mit dem Beschluss vom 22. Dezember 2023 hatte der Bundesrat die schweizerische Ergänzungssteuer als Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) per 1. Januar 2024 eingeführt. Die Mindeststeuer beträgt aktuell 15% auf dem Gewinn vor Steuern, welcher auf Basis der OECD-Mustervorschriften in Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsstandards ermittelt wird. Massgebend ist grundsätzlich der anerkannte internationale Rechnungslegungsstandard der obersten Gruppengesellschaft. Für die Schweizer Ergänzungssteuer kann alternativ auf Swiss GAAP FER abgestellt werden.
Per 1. Januar 2025 beschloss der Bundesrat ausserdem die Einführung einer internationalen Ergänzungssteuer (IIR). Damit wird die Mindestbesteuerung bei der obersten Muttergesellschaft (oder einer Zwischenholding) in der Schweiz sichergestellt, wenn die Tochtergesellschaften in anderen Staaten keiner Mindestbesteuerung unterworfen sind.
Auf die Einführung einer nachgelagerten Ergänzungssteuer (UTPR) wurde in der Schweiz bislang verzichtet.
Erleichterung in der Startphase: Transitional Safe Harbour Regelungen
Um die komplexen Dokumentationsaufwände für die multinationalen Unternehmensgruppen in der Anfangsphase zu reduzieren, sieht die OECD befristete Erleichterungen für die ersten drei Geschäftsjahre (d.h. bis 2026) vor.
Die sogenannten Transitional Safe Harbours bestehen aus drei Tests, die mehrheitlich auf den Daten gemäss qualifiziertem Country-by-Country Report (CbC-Report) basieren. Bei Erfüllung eines Tests, beläuft sich die Ergänzungssteuer im relevanten Jahr auf null. Ebenfalls gelten gewisse Vereinfachungen im Deklarationsverfahren.
- De-minimis-Test: Umsätze tiefer EUR 10 Mio. und Gewinn vor Steuern tiefer EUR 1 Mio. (basierend auf qualifiziertem CbC-Report unter Berücksichtigung von gewissen Anpassungen)
- Vereinfachter ETR-Test: Vereinfachte «Covered Taxes» im Verhältnis zum Gewinn vor Steuern gemäss qualifiziertem CbC-Report ergibt eine Effektivsteuerbelastung von mindestens 15% (für das Jahr 2024, 16% für 2025, 17% für 2026).
- Routinegewinn-Test: Der Gewinn oder Verlust vor Einkommenssteuern gemäss qualifiziertem CbC-Report ist gleich hoch oder kleiner als der substanzbasierte Freibetrag gemäss den GloBE-Mustervorschriften.
Fristen und Registrierungspflicht
Betroffene Unternehmungen in der Schweiz haben die erste Steuererklärung für die nationale und/oder internationale Mindeststeuer innert 18 Monaten nach Geschäftsabschluss (30. Juni 2026) einzureichen. Für die Folgejahre verkürzt sich die Einreichefrist auf 15 Monate. Die Registrierung und Deklaration erfolgt elektronisch über das Portal OMTax.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der OECD-Mindeststeuer respektive der schweizerischen Ergänzungssteuer. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für die Bestimmung der notwendigen Schritte:
- Abklärung Anwendungsfall: Identifikation betroffener Unternehmensgruppe, Family Offices und Stiftungen
- Identifikation Umfang: Ermittlung relevanter Geschäftseinheiten
- Prüfung Übergangsbestimmungen: Abklärung der Anwendbarkeit der Safe Harbour Regelungen
- Berechnung massgebender GloBE-Gewinn und massgebende GloBE Steuern
- Ermittlung GloBE-ETR und anfallende Ergänzungssteuer
- Registrierung und Deklaration
Flyer zum Thema
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