Neues Konkursgesetz ab 2025: Mehr Rechte für staatliche Gläubiger

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses in Kraft. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen und deren Verantwortliche mit sich.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses in Kraft. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen und deren Verantwortliche mit sich.

Worum geht’s?

Aktuell können staatliche Gläubiger wie Steuerbehörden oder Sozialversicherungsanstalten keinen Konkurs eines Unternehmens erzwingen, sondern «nur» auf Pfändung betreiben. Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Sozialabgaben oder Steuern fristgerecht zu bezahlen, mussten bisher nicht befürchten, sofort in den Konkurs geführt zu werden.

Per 1. Januar 2025 wird es den staatlichen Gläubigern gleich wie den privaten Gläubigern möglich sein, ihre Forderungen direkt über das Konkursverfahren durchzusetzen. Es ist zu erwarten, dass die Behörden in diesem Fall konsequent vorgehen werden.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Das neue Gesetz erhöht das Risiko, das Unternehmen in finanzielle Schieflagen schneller in den Konkurs geführt werden. Gleichzeitig steigt auch die Gefahr für Geschäftsführer und Verantwortliche, zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Bisher wurden die Forderungen der öffentlichen Hand oft zurückgestellt, während Unternehmen ihre Zahlungen an Banken, Arbeitnehmer und dergleichen priorisierten. Um die oben genannten Risiken zu minimieren, müssen mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes fortan auch die staatlichen Forderungen deutlich in den Fokus rücken.

Fazit

Das neue Gesetz setzt klare Signale gegen missbräuchliche Praktiken und wird die finanzielle Verantwortung von Unternehmen und deren Führungskräften erhöhen. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen, können Risiken minimieren und handlungsfähig bleiben.

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Autorin

Diana Krasnic

Diana Krasnic

Legal

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Zug

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