Dann sind die publizierten Anpassungen der MWST-Info 09 «Vorsteuerabzug» für Sie besonders relevant.
Die ESTV hat darin unter anderem Folgendes geregelt:
- Pauschale Vorsteuerkorrekturen für Nebentätigkeiten: Der Begriff der «Nebentätigkeit» wurde erstmals klar definiert.
- Die Voraussetzungen für Holdinggesellschaften wurden präzisiert, insbesondere in Bezug auf Intercompany-Forderungen und Managementleistungen.
- Bei Beteiligungsgesellschaften bemisst sich das Vorsteuerabzugsrecht für die Beteiligungskosten nach den zusätzlichen Haupttätigkeiten.
Diese neue Praxis kann direkte Auswirkungen auf Ihr Vorsteuerabzugsrecht haben – sowohl einschränkend als auch ausweitend.
Unser Angebot
Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, in welchem Umfang Ihnen der Vorsteuerabzug nach neuer Praxis zusteht und ob sich Optimierungspotenziale ergeben.
Wichtig: Für die Umsetzung von Anpassungen gilt eine nicht verlängerbare Frist von 60 Tagen ab Beginn der Steuerperiode – in der Regel bis Ende Februar 2026.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Prüfung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr MWST-Team bei Avanta
Nicole Müller-Ott
Tax
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Zug
Christoph M. Meier
Tax
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Zug