MWST Schweiz 2026: Neuerungen beim Vorsteuerabzug – jetzt Handlungsbedarf prüfen

Halten Sie Beteiligungen, haben Sie ein eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht aufgrund gemischter Verwendung oder müssen Sie Vorsteuerkürzungen wegen erhaltenen Subventionen vornehmen?
Halten Sie Beteiligungen, haben Sie ein eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht aufgrund gemischter Verwendung oder müssen Sie Vorsteuerkürzungen wegen erhaltenen Subventionen vornehmen?

Dann sind die publizierten Anpassungen der MWST-Info 09 «Vorsteuerabzug» für Sie besonders relevant.

Die ESTV hat darin unter anderem Folgendes geregelt:

  • Pauschale Vorsteuerkorrekturen für Nebentätigkeiten: Der Begriff der «Nebentätigkeit» wurde erstmals klar definiert.
  • Die Voraussetzungen für Holdinggesellschaften wurden präzisiert, insbesondere in Bezug auf Intercompany-Forderungen und Managementleistungen.
  • Bei Beteiligungsgesellschaften bemisst sich das Vorsteuerabzugsrecht für die Beteiligungskosten nach den zusätzlichen Haupttätigkeiten.

Diese neue Praxis kann direkte Auswirkungen auf Ihr Vorsteuerabzugsrecht haben – sowohl einschränkend als auch ausweitend.

Unser Angebot

Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, in welchem Umfang Ihnen der Vorsteuerabzug nach neuer Praxis zusteht und ob sich Optimierungspotenziale ergeben.

Wichtig: Für die Umsetzung von Anpassungen gilt eine nicht verlängerbare Frist von 60 Tagen ab Beginn der Steuerperiode – in der Regel bis Ende Februar 2026.

Für weitere Informationen oder eine individuelle Prüfung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr MWST-Team bei Avanta

Nicole Müller-Ott

Nicole Müller-Ott

Tax

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Zug

Christoph M. Meier

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