Erbschaftssteuerinitiative 2024: Ein Überblick

Gegenwärtig wird auf Bundesebene keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben. Die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern obliegt stattdessen den Kantonen und Gemeinden. Dabei ist zu beachten, dass in den meisten Kantonen und Gemeinden keine Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Vermögensübergängen an direkte Nachkommen und Ehegatten erhoben werden.
Gegenwärtig wird auf Bundesebene keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben. Die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern obliegt stattdessen den Kantonen und Gemeinden. Dabei ist zu beachten, dass in den meisten Kantonen und Gemeinden keine Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Vermögensübergängen an direkte Nachkommen und Ehegatten erhoben werden.

Fakten zur Erbschaftssteuerinitiative

Die im März 2024 zustande gekommene Volksinitiative „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)”, sieht die Einführung einer Nachlass- und Schenkungssteuer von 50% auf Bundesebene vor, welche ergänzend zu den kantonalen und kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben werden soll. Dabei werden alle Schenkungen und der Nachlass einer Person rückwirkend auf den Zeitpunkt der Annahme der Initiative erfasst, wobei einmalig ein Freibetrag von CHF 50 Mio. geltend gemacht werden kann. Dabei ist unerheblich, wie viele Personen und Institutionen Zuwendungen aus diesem Nachlass erhalten, da die Nachlasssteuer auf dem Nachlass selbst erhoben wird und nicht bei den Erben respektive Beschenkten.

Zur Gewährleistung einer lückenlosen Aufzeichnung von Schenkungen und Erbschaften ist die Führung eines nationalen Registers erforderlich. Der Initiativtext untersagt die Gewährung von Ausnahmen und schreibt zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung der «Steuervermeidung» vor, beispielsweise im Falle eines Wegzugs ins Ausland, einer Unternehmensnachfolge oder von Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen.

Zeithorizont: Was kommt als Nächstes?

Das Eidgenössische Finanzdepartement ist mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt worden. Im kommenden Jahr 2025 wird sich das Parlament mit der Initiative befassen, sodass eine Volksabstimmung über die Einführung einer Erbschaftssteuer in der Schweiz frühestens im Jahr 2025, voraussichtlich aber erst im Jahr 2026 erfolgen könnte.

Ausblick und Empfehlungen

Wir erachten die Initiative als schädlich für den Wirtschaftsstandort und problematisch für die Rechtssicherheit der Schweiz. Es ist aktuell unklar, ob die Initiative dem verfassungsmässigen Recht des Verbots konfiskatorischer Besteuerung oder dem Verbot der Rückwirkung standhalten wird. Die politische Auseinandersetzung ist lanciert.

Wir empfehlen, die Handlungsoptionen rechtzeitig zu prüfen, um Vermögenswerte zu schützen. Es bleibt genügend Zeit, die Planung zu starten und die Weichen zu stellen.

Ihre Kontaktperson

Seraina Waldburger

Seraina Waldburger

Tax

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Zug

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