Einführung des Transparenzregisters: Steuerlicher Nachdeklarationsbedarf?

Die Schweiz führt mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in der zweiten Jahreshälfte 2026 ein zentrales Transparenzregister ein. Das Register erfasst die wirtschaftlich berechtigten Personen juristischer Einheiten, also die sogenannten Ultimate Beneficial Owners (UBO). Damit dürfte sich auch die Informationslage der Steuerbehörden verbessern, was für Unternehmen und Steuerpflichtige vermehrte Prüfungen zur Folge haben kann. Zugleich kann steuerlicher Nachdeklarationsbedarf entstehen, wenn bisherige Deklarationen unvollständig oder fehlerhaft sind.
Die Schweiz führt mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in der zweiten Jahreshälfte 2026 ein zentrales Transparenzregister ein. Das Register erfasst die wirtschaftlich berechtigten Personen juristischer Einheiten, also die sogenannten Ultimate Beneficial Owners (UBO). Damit dürfte sich auch die Informationslage der Steuerbehörden verbessern, was für Unternehmen und Steuerpflichtige vermehrte Prüfungen zur Folge haben kann. Zugleich kann steuerlicher Nachdeklarationsbedarf entstehen, wenn bisherige Deklarationen unvollständig oder fehlerhaft sind.

Was bezweckt das Transparenzregister?

Ziel der Neuerung ist in erster Linie die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie die Anpassung an internationale Standards. Juristische Personen werden verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Eigentümer zu identifizieren, die entsprechenden Angaben zu melden und laufend aktuell zu halten. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich, steht jedoch insbesondere Behörden – darunter auch den Steuerbehörden und Finanzintermediären – zur Verfügung.

Warum ist das steuerlich relevant?

Mit dem Transparenzregister verbessert sich die Informationslage der Steuerbehörden erheblich. Beteiligungs- und Kontrollstrukturen werden transparenter, was einen systematischen Abgleich zwischen Registerdaten und Steuererklärungen ermöglicht. Abweichungen zwischen den gemeldeten Registerangaben und den steuerlich deklarierten Verhältnissen könnten daher vermehrt zu Nachfragen oder vertieften Prüfungen führen. Auch wenn dem Register keine formelle Beweiswirkung zukommt, kann sich daraus faktisch ein erhöhter Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck für Steuerpflichtige ergeben.

Wo kann konkreter Nachdeklarationsbedarf entstehen?

Besonders relevant ist dies überall dort, wo Vermögenswerte, Beteiligungen oder wirtschaftliche Berechtigungen bislang nicht oder nur unvollständig offengelegt wurden. Besondere Risiken bestehen bei komplexen Beteiligungsstrukturen, internationalen Sachverhalten (z.B. Offshore-Gesellschaften) sowie Treuhand- und Trustkonstruktionen, falls deren Deklaration bisher unzureichend erfolgte. Da das Transparenzregister eine Offenlegung wirtschaftlicher Berechtigungen verlangt, können bisher verdeckte Verhältnisse sichtbar werden und steuerliche Korrekturen auslösen.

Bleibt eine straflose Selbstanzeige noch möglich?

Theoretisch bleibt die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige bestehen. Es wird jedoch zu prüfen sein, ob eine Deklaration nach Registereinführung noch als «freiwillig» gelten kann. Jedenfalls steigt das Risiko, dass eine bisher unentdeckte Steuerhinterziehung aufgedeckt wird, bevor eine proaktive Nachdeklaration erfolgt.

Einordnung der Chancen und Risiken des Transparenzregisters

Die Einführung des Transparenzregisters dürfte die Steuergerechtigkeit stärken und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung erleichtern. Gleichzeitig ist mit einem erhöhten Compliance-Aufwand und zusätzlichen Unsicherheiten zu rechnen – insbesondere bei komplexen Strukturen. Zudem lässt sich nicht ausschliessen, dass es faktisch auch als zusätzliches steuerliches Kontrollinstrument wirken wird.

Fazit und Handlungsbedarf

Betroffene juristische Personen sollten die erforderlichen Deklarationen zeitnah vorbereiten. Zugleich dürfte mit einem erhöhten steuerlichen Nachdeklarationsbedarf zu rechnen sein, da bislang nicht offengelegte Strukturen künftig leichter identifiziert werden können. Unternehmen und Steuerpflichtige sind daher gut beraten, ihre Verhältnisse umgehend zu überprüfen und einen allfälligen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen. Unser Expertenteam aus Steuerberatern und Anwälten steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung.

Autorin

Pamela Amrein

Pamela Amrein

Tax

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Baar

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